Günter Schuchardt GmbH
Arbeitsschutz Elektrosicherheit

0. Grund unseres Verhaltenskodex

Immer mehr Firmen verlangen von Lieferanten/Kunden ihren Verhaltenskodex zu akzeptieren.

Dieser Verhaltenskodex wird dann auch Bestandteil der Vertragsbeziehungen, auch wenn er mit einzelnen dieser Punkte nichts zu tun hat und soll in die eigene Vertragsunterlagen integriert werden. Außerdem soll der Lieferant/Kunde dies auch von seinen Lieferanten und Subunternehmen verlangen.      In unserer Firma hieß das, dass wir bei 5000 Kunden und ca. 5 verschiedener Seiten pro Kunde Verhaltenskodex, Vertragsbeziehungen von ca. 25.000 Seiten hätten.

Dies lehnen wir ab!

1. Definition Verhaltenskodex

Unser Verhaltenskodex ist eine Selbstverpflichtung firmeninternen Verhaltensweisen zu folgen. Diese basieren auf europäischen- und deutschen demokratischen Gesetzen und Verordnungen. Niemand darf sich durch Umgehung dieser Verhaltensweisen einen Vorteil verschaffen oder andere Benachteiligen. Mit unserem Verhaltenskodex greifen wir nicht in das Selbstbestimmungsrecht anderer Firmen oder öffentlicher Einrichtungen ein.

2. Ökosystem

Unser Unternehmen verpflichtet sich Umweltgesetze und Umweltverordnungen insbesonderedas Bundesimmissionsschutzgesetz, das Bundesnaturschutzgesetz, das Energieeffizienzgesetz, das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Wasserhaushaltsgesetz, die Bundesartenschutzverordnung und die Gefahrstoffverordnung zu beachten. Deshalb müssen wir auch kein Umwelt- und Energiemanagementsystem einführen (Energieeffizienzgesetz §8 Abs.1).

3. Grundlegende Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Die Unternehmensführung verpflichtet sich nationale gesetzliche Regelungen als auch Übereinkommen zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen zu beachten. Dazu zählen u.a. die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation, der Internationale Seegerichtshof der Arbeitsschutz und das Unfallversicherungsrecht, das Verbot

  • von Zwangs- und Kinderarbeit,
  • die Vereinigungsfreiheit,
  • das Recht Gewerkschaften zu gründen,
  • das Recht auf gleichen Lohn bei gleicher Arbeit für Frauen und Männern und
  • die Beseitigung von Diskriminierung am Arbeitsplatz.

 

4. Ehrlichkeit im Geschäftsbetrieb

Die Unternehmensführung verpflichtet sich gegen Werksspionage, Korruption und Geldwäsche vorzugehen. Wir halten Steuer, Zoll- und Exportbestimmungen ein. Wir fördern einen freien Wettbewerb und achten auf firmeninterne Interessenskonflikte.

Das nationale Bundesdatenschutzgesetz und die europäische Datenschutzgrundverordnung sind Bestandteile unserer Geschäftsprozesse.

Als Autoren halten wir den Schutz des geistigen Eigentums ein.

5. Zusammenarbeit mit anderen Firmen

Diese Grundlagen bilden für uns die Basis für eine Zusammenarbeit mit anderen Firmen.

Wir lehnen Fremdbestimmungen von Firmen ab.

Mit Firmen die dieses in ihren Geschäftsprozessen direkt oder indirekt beschrieben haben, ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit abzulehnen.

 

Günter Schuchardt GmbH

Geschäftsführer(in): Silvia Jag Kowohl, Dipl.-Ing. Peter Löffelholz