Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
Die Verantwortung des Unternehmers für den Arbeitsschutz ist ein untrennbarer Bestandteil seiner unternehmerischen Gesamtverantwortung.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 3 ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.
Dabei sind die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und gegebenenfalls sich ändernden Konstellationen anzupassen. Es ist eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes allgemeine Grundsätze zu befolgen und die Arbeitsbedingungen zu beurteilen. Die Ergebnisse und Maßnahmen sind nach § 6 des Arbeitsschutzgesetzes zu dokumentieren.
Wir führen für Sie Stellungnahmen zu allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit unter Berücksichtigung des aktuellen Vorschriftenstandes und Expertenwissens durch.
Unsere erfahrenen Mitarbeiter werden als Fachkräfte für Arbeitssicherheit in regelmäßigen Fortbildungen auf dem notwendigen aktuellsten Wissensstand gehalten und können Sie somit in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit unterstützen.