Prüfungen der Licht- und Kraftinstallationen nach Klausel 3602 (durch uns seit 1995)
Die Prüfung der elektrischen Anlage erfolgt auf Grundlage einer Vereinbarung im Versicherungsvertrag. Das Ziel ist es, den Anforderungen des Versicherers an den Sachschutz Rechnung zu tragen.
Der Prüfumfang besteht aus Besichtigungen, Funktionsprüfungen, Messungen und Ordnungsprüfungen.
Zur Besichtigung zählt die
Zur Messung zählen die
Prüfprotokolle von regelmäßig vorgeschriebenen Prüfungen können berücksichtigt werden. Die Messergebnisse sind zu bewerten und stichprobenweise zu kontrollieren. Dazu ist eine repräsentative Auswahl der Messwerte zu treffen.
Zur Funktionsprüfung zählt die
Zur Ordnungsprüfung zählt ob
regelmäßig durchgeführt werden.
Unsere von der VdS-Zertifizierungsstelle anerkannten Sachverständigen, werden durch Weiterbildungsmaßnahmen beim VdS auf dem aktuellen Vorschriftenstand gehalten.
Durch eine VdS-Prüfung ist keine komplette Abschaltung erforderlich.
Bei der Begehung ist eine elektrotechnisch versierte Begleitperson vom Versicherungsnehmer zu stellen.
Eine gefahrlose Dachbegehung zur Prüfung vorhandener Klimageräte, Blitzschutz- und PV-Anlagen ist zu ermöglichen.