Günter Schuchardt GmbH
Arbeitsschutz Elektrosicherheit

VdS-Prüfungen

Prüfungen der Licht- und Kraftinstallationen nach Klausel 3602

Die Prüfung der elektrischen Anlage erfolgt auf Grundlage einer Vereinbarung im Versicherungsvertrag. Das Ziel ist es, den Anforderungen des Versicherers an den Sachschutz Rechnung zu tragen.

Der Prüfumfang besteht aus Besichtigungen, Funktionsprüfungen, Messungen und Ordnungsprüfungen.

Zur Besichtigung zählt die

  • Transformatorstation einschließlich der Mittelspannungs-Schaltanlage,
  • Schaltanlagen und Verteiler (Unterverteilungen, NSHV, Steuerschränke,…),
  • Zugängliche und sichtbare Teile der elektrischen Installation von Maschinen,
  • Kabel- und Leitungsanlage von der Einspeisung bis zum Umsetzer,
  • Verschlüsse von Kabel- und Leitungsdurchbrüchen,
  • Beleuchtungsanlage,
  • Maßnahmen der Erdung und des Potentialausgleiches,
  • Überspannungsschutz,
  • Ortsveränderliche Betriebsmittel und
  • Photovoltaikanlagen.
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Zur Messung zählen die 

  • Isolationswiderstände,
  • Schleifenwiderstände,
  • Durchgängigkeit der Schutzleiter und
  • RCD-Funktionen,
  • Temperaturmessungen (mit Thermokamera) und
  • Strommessungen des Neutralleiterstrom (wenn viele Betriebsmittel).

Prüfprotokolle von regelmäßig vorgeschriebenen Prüfungen können berücksichtigt werden. Die Messergebnisse sind zu bewerten und stichprobenweise zu kontrollieren. Dazu ist eine repräsentative Auswahl der Messwerte zu treffen.

Zur Funktionsprüfung zählt die

  • Entscheidung des Sachverständigen welche Einrichtungen geprüft werden und
  • Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (berücksichtigt werden vorhandene Prüfungen).
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Zur Ordnungsprüfung zählt ob

  • Prüfungen nach der Betriebssicherheits-Verordnung ( wie Aufzugs- und Krananlagen, elektrische Rolltore, Explosionsgefährdungen…) und
  • Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 “Elektrische Anlagen und Betriebsmittel” (wie ortsfeste- und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, RCD´s, aber auch Hochspannungsprüfer, Erdungsstangen, Isolierstangen…)

regelmäßig durchgeführt werden.

Unsere von der VdS-Zertifizierungsstelle anerkannten Sachverständigen, werden durch Weiterbildungsmaßnahmen beim VdS auf dem aktuellen Vorschriftenstand gehalten.

Durch eine VdS-Prüfung ist keine komplette Abschaltung erforderlich.

Bei der Begehung ist eine elektrotechnisch versierte Begleitperson vom Versicherungsnehmer zu stellen.

Eine gefahrlose Dachbegehung zur Prüfung vorhandener Klimageräte, Blitzschutz- und PV-Anlagen ist zu ermöglichen.

Wir senden Ihnen zwei Formblätter die Sie bitte ausfüllen, danach unterbreiten wir Ihnen umgehend ein detailliertes Angebot!