– Hilfsmittel zum Erreichen einer Prüffristverlängerung einschl. Prämienreduzierung, was muss die verantwortliche Elektrofachkraft an Vorleistungen erbringen, um eine Fristenverlängerung zu erreichen? –
Zum Thema:
Brandursachen in Gebäuden sind häufig immer noch Fehler in elektrischen Anlagen. Deshalb werden diese Anlagen von anerkannten Sachverständigen brandschutztechnisch, regelmäßig geprüft.
In diesem Seminar werden Elektrofachkräfte sensibilisiert auf
Unternehmer können durch den Nachweis einer ordnungsgemäßen Wartung eine Prüffristverlängerung erhalten und so eine Prämienreduzierung erreichen.
Zielgruppe und Teilnehmerbegrenzung:
Verantwortliche Elektrofachkräfte, Elektroingenieure, Elektromeister, Master-/Bachelor Elektrotechnik, Elektrofachkräfte
Aufgrund der vielen praktischen Übungen ist die Anzahl der Teilnehmer auf 6 Personen begrenzt und das Seminar auf 2 Tage erweitert worden.
Inhalt:
Dieses Seminar erfüllt die Forderung des § 12 des Arbeitsschutzgesetzes, sowie des § 4 der DGUV V1 nach Durchführung der jährlichen Unterweisung.
Seminarzeiten:
1. Tag 9.00 – 16.30 Uhr
2. Tag 8.00 – 15.30 Uhr
– Hilfsmittel zum Erreichen einer Prüffristverlängerung einschl. Prämienreduzierung, was muss die verantwortliche Elektrofachkraft an Vorleistungen erbringen, um eine Fristenverlängerung zu erreichen? –
Zum Thema:
Brandursachen in Gebäuden sind häufig immer noch Fehler in elektrischen Anlagen. Deshalb werden diese Anlagen von anerkannten Sachverständigen brandschutztechnisch, regelmäßig geprüft.
In diesem Seminar werden Elektrofachkräfte sensibilisiert auf
Unternehmer können durch den Nachweis einer ordnungsgemäßen Wartung eine Prüffristverlängerung erhalten und so eine Prämienreduzierung erreichen.
Zielgruppe und Teilnehmerbegrenzung:
Verantwortliche Elektrofachkräfte, Elektroingenieure, Elektromeister, Master-/Bachelor Elektrotechnik, Elektrofachkräfte
Aufgrund der vielen praktischen Übungen ist die Anzahl der Teilnehmer auf 6 Personen begrenzt und das Seminar auf 2 Tage erweitert worden.
Inhalt:
Dieses Seminar erfüllt die Forderung des § 12 des Arbeitsschutzgesetzes, sowie des § 4 der DGUV V1 nach Durchführung der jährlichen Unterweisung.
Seminarzeiten:
1. Tag 9.00 – 16.30 Uhr
2. Tag 8.00 – 15.30 Uhr