Grundlagenseminar für Schaltberechtigte und befähigte Personen nach BetrSichV
– Rechtliche Regelungen, Auswahlkriterien, Gefahren, Schutzmaßnahmen, 5 Sicherheitsregeln, Unterweisung, Fachkundenachweis –
Zum Thema:
Das Seminar vermittelt die notwendige Fachkunde zur Qualifizierung derjenigen Mitarbeiter, die die Schaltberechtigung erwerben möchten oder diese besitzen und somit eine Auffrischung anstreben. Dazu werden die gesetzlichen Grundlagen sowie die aktuellen Änderungen im Zusammenhang mit dem Thema Schaltberechtigung erläutert. Hoch- und Mittelspannungsanlagen stellen für den dort arbeitenden Monteur ein hohes Gefahrenpotential dar. Insbesondere bei Arbeiten an oder in der Nähe dieser Starkstromanlagen kann es zu schweren Unfällen kommen. Um diese Gefährdungen zu verhindern, sind Unternehmer und die verantwortlichen Mitarbeiter verpflichtet, für die Durchführung dieser Arbeiten qualifizierte Mitarbeiter auszuwählen und sie als Elektrofachkräfte auszubilden (befähigte Personen nach Betriebssicherheits-Verordnung (TRBS 1203)). Besonders im Umgang mit Mittel- und Hochspannungsanlagen sind zahlreiche Vorschriften und Vorsichtsmaßnahmen zu berücksichtigen. Die Wichtigkeit einer gesicherten elektrischen Energieversorgung erfordert deshalb im Sinne der anerkannten Regeln der Technik eine Schaltberechtigung für die ausführende Elektrofachkraft. Diese wird nach ausreichender Qualifizierung in schriftlicher Form durch den Verantwortlichen für die elektrischen Netze und Anlagen erteilt.
Zielgruppe:
Personen, denen eine Schaltberechtigung erteilt werden soll bzw. die bereits eine besitzen, Elektroingenieure, Vorgesetzte, Elektromeister, Netzbetreiber, Elektromonteure, Elektrofachkräfte in EVU’s, Elektrizitäts- und Stadtwerken, Industrieunternehmen
Inhalt:
Dieses Seminar erfüllt die Forderung des § 12 des Arbeitsschutzgesetzes, sowie des § 4 der DGUV Vorschrift 1 nach Durchführung der jährlichen Unterweisung.
Seminarzeiten:
1. Tag 9.00 – 16.30 Uhr
2. Tag 8.00 – 15.30 Uhr
Grundlagenseminar für Schaltberechtigte und befähigte Personen nach BetrSichV
– Rechtliche Regelungen, Auswahlkriterien, Gefahren, Schutzmaßnahmen, 5 Sicherheitsregeln, Unterweisung, Fachkundenachweis –
Zum Thema:
Das Seminar vermittelt die notwendige Fachkunde zur Qualifizierung derjenigen Mitarbeiter, die die Schaltberechtigung erwerben möchten oder diese besitzen und somit eine Auffrischung anstreben. Dazu werden die gesetzlichen Grundlagen sowie die aktuellen Änderungen im Zusammenhang mit dem Thema Schaltberechtigung erläutert. Hoch- und Mittelspannungsanlagen stellen für den dort arbeitenden Monteur ein hohes Gefahrenpotential dar. Insbesondere bei Arbeiten an oder in der Nähe dieser Starkstromanlagen kann es zu schweren Unfällen kommen. Um diese Gefährdungen zu verhindern, sind Unternehmer und die verantwortlichen Mitarbeiter verpflichtet, für die Durchführung dieser Arbeiten qualifizierte Mitarbeiter auszuwählen und sie als Elektrofachkräfte auszubilden (befähigte Personen nach Betriebssicherheits-Verordnung (TRBS 1203)). Besonders im Umgang mit Mittel- und Hochspannungsanlagen sind zahlreiche Vorschriften und Vorsichtsmaßnahmen zu berücksichtigen. Die Wichtigkeit einer gesicherten elektrischen Energieversorgung erfordert deshalb im Sinne der anerkannten Regeln der Technik eine Schaltberechtigung für die ausführende Elektrofachkraft. Diese wird nach ausreichender Qualifizierung in schriftlicher Form durch den Verantwortlichen für die elektrischen Netze und Anlagen erteilt.
Zielgruppe:
Personen, denen eine Schaltberechtigung erteilt werden soll bzw. die bereits eine besitzen, Elektroingenieure, Vorgesetzte, Elektromeister, Netzbetreiber, Elektromonteure, Elektrofachkräfte in EVU’s, Elektrizitäts- und Stadtwerken, Industrieunternehmen
Inhalt:
Dieses Seminar erfüllt die Forderung des § 12 des Arbeitsschutzgesetzes, sowie des § 4 der DGUV Vorschrift 1 nach Durchführung der jährlichen Unterweisung.
Seminarzeiten:
1. Tag 9.00 – 16.30 Uhr
2. Tag 8.00 – 15.30 Uhr