– Fachverantwortung, rechtliche Regelungen, befähigte Personen, Anlagenbetreiber, Anlagenverantwortliche, Organisation der Schaltberechtigung –
Zum Thema:
Eine gesicherte Energieversorgung ist für Unternehmer notwendig und oft schon selbst-verständlich. Die fachliche Verantwortung hierfür, können sie aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation nur sehr selten übernehmen. Deshalb übertragen sie die Fach- und Aufsichtsverantwortung einer verantwortlichen Elektrofachkraft.
Die Lernziele dieser Weiterbildung:
Dieses Seminar hilft praxistauglich die Fach- und Aufsichtsverantwortung zu übertragen und zu übernehmen, um auf der rechtlich sicheren Seite zu stehen.
Zielgruppe:
Unternehmer, Anlagenbetreiber, verantwortliche Elektrofachkräfte, Elektroingenieure, Elektromeister, MSc in power engineering, Bachelor in electrical engineering
Inhalt:
Diese Inhalte werden mit vielen anschaulichen und praktischen Beispielen erläutert.
Dieses Seminar erfüllt die Forderung des § 12 des Arbeitsschutzgesetzes, sowie des § 4 der DGUV V1 nach Durchführung der jährlichen Unterweisung.
– Fachverantwortung, rechtliche Regelungen, befähigte Personen, Anlagenbetreiber, Anlagenverantwortliche, Organisation der Schaltberechtigung –
Zum Thema:
Eine gesicherte Energieversorgung ist für Unternehmer notwendig und oft schon selbst-verständlich. Die fachliche Verantwortung hierfür, können sie aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation nur sehr selten übernehmen. Deshalb übertragen sie die Fach- und Aufsichtsverantwortung einer verantwortlichen Elektrofachkraft.
Die Lernziele dieser Weiterbildung:
Dieses Seminar hilft praxistauglich die Fach- und Aufsichtsverantwortung zu übertragen und zu übernehmen, um auf der rechtlich sicheren Seite zu stehen.
Zielgruppe:
Unternehmer, Anlagenbetreiber, verantwortliche Elektrofachkräfte, Elektroingenieure, Elektromeister, MSc in power engineering, Bachelor in electrical engineering
Inhalt:
Diese Inhalte werden mit vielen anschaulichen und praktischen Beispielen erläutert.
Dieses Seminar erfüllt die Forderung des § 12 des Arbeitsschutzgesetzes, sowie des § 4 der DGUV V1 nach Durchführung der jährlichen Unterweisung.