für Elektrofachkräfte, elektrotechnisch unterwiesene Personen und befähigte Personen
– Sensibilisierung, Unfallursachen, Schutzziele, Gefahren, neue Vorschriften, befähigte Personen, Sicherheitsgewohnheiten, Training, Motivation –
Zum Seminar:
Der Unternehmer oder seine beauftragten Fachvorgesetzten sind verpflichtet, Ihre Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr über die Gefahren und Maßnahmen zur Abwendung der Gefahren zu unterweisen nach DGUV V1 § 4 und ArbSchG § 12.
Die Vermeidung elektrischer Unfälle durch Körperdurchströmung oder durch Lichtbogeneinwirkung auf den menschlichen Körper ist oberstes Gebot bei Arbeiten an elektrischen Anlagen.
Um die Sicherheit des in elektrischen Anlagen arbeitenden Personals zu erhöhen, wurden in den letzten Jahren eine Reihe verschiedener VDE-Bestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften überarbeitet, ergänzt oder erweitert und im europäischen Rahmen harmonisiert. So z.B. die VDE-Bestimmung 0100 für Niederspannungsanlagen, die VDE 0105 Teil 100 für den Betrieb von elektrischen Anlagen, die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 oder die VDE-Bestimmungen für Schutz- und Hilfsmittel zum Arbeiten an elektrischen Anlagen.
Fortschritt und Erfahrungen, aber auch veränderte Baubestimmungen haben die Beschaffenheit, die Handhabung und die Behandlung solcher Schutzmittel und Schutzgeräte verändert.
Die Lernziele dieser Weiterbildung:
Zielgruppe:
Elektromeister, Vorarbeiter, Betriebselektriker, Elektromonteure, Mechatroniker, elektrotechnisch unterwiesene Personen, Elektrofachkräfte für ein begrenztes Aufgabengebiet, Elektromonteure von Handwerksunternehmen
Inhalt:
Dieses Seminar erfüllt die Forderung des § 12 des Arbeitsschutzgesetzes, sowie des § 4 der DGUV V1 nach Durchführung der jährlichen Unterweisung.
für Elektrofachkräfte, elektrotechnisch unterwiesene Personen und befähigte Personen
– Sensibilisierung, Unfallursachen, Schutzziele, Gefahren, neue Vorschriften, befähigte Personen, Sicherheitsgewohnheiten, Training, Motivation –
Zum Seminar:
Der Unternehmer oder seine beauftragten Fachvorgesetzten sind verpflichtet, Ihre Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr über die Gefahren und Maßnahmen zur Abwendung der Gefahren zu unterweisen nach DGUV V1 § 4 und ArbSchG § 12.
Die Vermeidung elektrischer Unfälle durch Körperdurchströmung oder durch Lichtbogeneinwirkung auf den menschlichen Körper ist oberstes Gebot bei Arbeiten an elektrischen Anlagen.
Um die Sicherheit des in elektrischen Anlagen arbeitenden Personals zu erhöhen, wurden in den letzten Jahren eine Reihe verschiedener VDE-Bestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften überarbeitet, ergänzt oder erweitert und im europäischen Rahmen harmonisiert. So z.B. die VDE-Bestimmung 0100 für Niederspannungsanlagen, die VDE 0105 Teil 100 für den Betrieb von elektrischen Anlagen, die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 oder die VDE-Bestimmungen für Schutz- und Hilfsmittel zum Arbeiten an elektrischen Anlagen.
Fortschritt und Erfahrungen, aber auch veränderte Baubestimmungen haben die Beschaffenheit, die Handhabung und die Behandlung solcher Schutzmittel und Schutzgeräte verändert.
Die Lernziele dieser Weiterbildung:
Zielgruppe:
Elektromeister, Vorarbeiter, Betriebselektriker, Elektromonteure, Mechatroniker, elektrotechnisch unterwiesene Personen, Elektrofachkräfte für ein begrenztes Aufgabengebiet, Elektromonteure von Handwerksunternehmen
Inhalt:
Dieses Seminar erfüllt die Forderung des § 12 des Arbeitsschutzgesetzes, sowie des § 4 der DGUV V1 nach Durchführung der jährlichen Unterweisung.