Günter Schuchardt GmbH
Arbeitsschutz Elektrosicherheit

Die Elektrofachkraft für ein begrenztes Aufgabengebiet

Aufbauseminar: befähigte Person im Elektrobereich

– Weiterqualifizierung von elektrotechnisch unterwiesenen Personen –
– Fachkundenachweis, Grundkenntnisse Elektrotechnik, Schaltzeichen, Schaltpläne, Messungen, Schutzmaßnahmen, Fehlersuche –

Zum Thema:
Die “Elektrofachkraft für ein begrenztes Aufgabengebiet” ist die Weiterbildung der “elektrotechnisch unterwiesenen Person”. Hier heißt es in den Erläuterungen zur DGUV V3 unter dem Begriff “Elektrofachkraft”: Ebenso kann eine mehrjährige Tätigkeit (mindestens zwei Jahre) – betriebliche Ausbildung – auf einem bestimmten Arbeitsgebiet in der Elektrotechnik unter Aufsicht einer Elektrofachkraft die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und die Qualifikation als Elektrofachkraft für ein begrenztes Aufgabengebiet begründen, wenn Personal zum Instandhalten und Instandsetzen von Anlagen sowie zur Durchführung kleinerer Änderungen eingesetzt werden soll. So ausgebildete Personen dürfen also auch Eingriffe in elektrischen Anlagen vornehmen, z.B. An- und Abklemmen von Motoren, Schützen, Schaltern, Stell- oder Regelgliedern, Fehlersuche in Steuerstromkreisen, Wartungsdienste, Arbeiten unter Spannung (VDE 0105T100 Kapitel 6.3).
Die erlaubten Tätigkeiten an elektrischen Anlagen werden in einer Bestellungsurkunde schriftlich festgelegt. Die praktische Einweisung in die auszuführenden elektrotechnischen Arbeiten und die Festlegung welche Arbeiten ausgeführt werden dürfen, müssen durch einen Fachvorgesetzten (Elektromeister oder Elektroingenieur) ihres Betriebes vorgenommen werden. Die zugeordneten Tätigkeiten müssen im Bestellungsschreiben aufgeführt sein. Diese schriftlich festgelegten Tätigkeiten können dann in Eigenständigkeit ausgeführt werden.

Zielgruppe:
Meister, Schichtführer, Schichtpersonal, Monteure, Personen die schon zur EuP bestellt wurden

Inhalt:

  • Die Elektrofachkräfte
  • Unfallgefahren
  • Grundkenntnisse der Elektrotechnik
  • Steckvorrichtungen, Schalter und Installationsgeräte
  • Symbolelemente, Schaltzeichen und Schaltpläne
  • Messungen in elektrischen Anlagen und Geräten
  • Schutzmaßnahmen bei Arbeiten an elektrischen Anlagen
  • Fehlersuche in elektrischen Anlagen und Geräten

Seminarzeiten:
1. Tag 9.00 – 16.30 Uhr
2. Tag 8.00 – 15.30 Uhr

Gebühr:
€ 615,00 (Nettopreis zzgl. der am Seminartag gültigen MwSt.)
(bei Mitbelegung des Grundlagenseminars “Die elektrotechnisch unterwiesene Person” € 1060,00 Nettopreis zzgl. der am Seminartag gültigen MwSt.)

Datum und Uhrzeit
24. Oktober 2024
09:00 bis
25. Oktober 2024
15:30
Anmeldeschluss
23. Oktober 2024
Ort
Lauffen
Gebühr
€ 615
(Nettopreis zzgl. der am Seminartag gültigen MwSt.)
E-Mails Kommasepariert eingeben
Ich habe die Datenschutzhinweise, die AGB´s und Widerrufsbelehrungen zur Kenntnis genommen und stimme diesen zu

14 Plätze frei

Die Elektrofachkraft für ein begrenztes Aufgabengebiet

Datum und Uhrzeit
24. Oktober 2024 -
 09:00 bis
25. Oktober 2024 -
 15:30
Anmeldeschluss
23. Oktober 2024
Ort
Lauffen
Gebühr
€ 615
(Nettopreis zzgl. der am Seminartag gültigen MwSt.)
E-Mails Kommasepariert eingeben
Ich habe die Datenschutzhinweise, die AGB´s und Widerrufsbelehrungen zur Kenntnis genommen und stimme diesen zu

14 Plätze frei

Aufbauseminar: befähigte Person im Elektrobereich

– Weiterqualifizierung von elektrotechnisch unterwiesenen Personen –
– Fachkundenachweis, Grundkenntnisse Elektrotechnik, Schaltzeichen, Schaltpläne, Messungen, Schutzmaßnahmen, Fehlersuche –

Zum Thema:
Die “Elektrofachkraft für ein begrenztes Aufgabengebiet” ist die Weiterbildung der “elektrotechnisch unterwiesenen Person”. Hier heißt es in den Erläuterungen zur DGUV V3 unter dem Begriff “Elektrofachkraft”: Ebenso kann eine mehrjährige Tätigkeit (mindestens zwei Jahre) – betriebliche Ausbildung – auf einem bestimmten Arbeitsgebiet in der Elektrotechnik unter Aufsicht einer Elektrofachkraft die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln und die Qualifikation als Elektrofachkraft für ein begrenztes Aufgabengebiet begründen, wenn Personal zum Instandhalten und Instandsetzen von Anlagen sowie zur Durchführung kleinerer Änderungen eingesetzt werden soll. So ausgebildete Personen dürfen also auch Eingriffe in elektrischen Anlagen vornehmen, z.B. An- und Abklemmen von Motoren, Schützen, Schaltern, Stell- oder Regelgliedern, Fehlersuche in Steuerstromkreisen, Wartungsdienste, Arbeiten unter Spannung (VDE 0105T100 Kapitel 6.3).
Die erlaubten Tätigkeiten an elektrischen Anlagen werden in einer Bestellungsurkunde schriftlich festgelegt. Die praktische Einweisung in die auszuführenden elektrotechnischen Arbeiten und die Festlegung welche Arbeiten ausgeführt werden dürfen, müssen durch einen Fachvorgesetzten (Elektromeister oder Elektroingenieur) ihres Betriebes vorgenommen werden. Die zugeordneten Tätigkeiten müssen im Bestellungsschreiben aufgeführt sein. Diese schriftlich festgelegten Tätigkeiten können dann in Eigenständigkeit ausgeführt werden.

Zielgruppe:
Meister, Schichtführer, Schichtpersonal, Monteure, Personen die schon zur EuP bestellt wurden

Inhalt:

  • Die Elektrofachkräfte
  • Unfallgefahren
  • Grundkenntnisse der Elektrotechnik
  • Steckvorrichtungen, Schalter und Installationsgeräte
  • Symbolelemente, Schaltzeichen und Schaltpläne
  • Messungen in elektrischen Anlagen und Geräten
  • Schutzmaßnahmen bei Arbeiten an elektrischen Anlagen
  • Fehlersuche in elektrischen Anlagen und Geräten

Seminarzeiten:
1. Tag 9.00 – 16.30 Uhr
2. Tag 8.00 – 15.30 Uhr

Gebühr:
€ 615,00 (Nettopreis zzgl. der am Seminartag gültigen MwSt.)
(bei Mitbelegung des Grundlagenseminars “Die elektrotechnisch unterwiesene Person” € 1060,00 Nettopreis zzgl. der am Seminartag gültigen MwSt.)