Prüfungen ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Der Unternehmer hat grundsätzlich die Verantwortung, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Prüfung ist durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchzuführen und zu dokumentieren und zwar
- vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme und
- in bestimmten Zeitabständen.
Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 entsprechend beschaffen sind.
Die Zeitabstände für die Wiederholungsprüfung sind als Empfehlung in den Durchführungsanweisungen angegeben.
Eine Besonderheit die gerne Missachtet wird sind die Erdungsstangen, Isolierstangen und ähnliches. Diese sind aus sicherheitserwägungen vor Benutzung optisch zu überprüfen (Tabelle 1C). Bei sichtbaren Mängeln sind sie dann halbjährlich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen (Tabelle 1B). Eventuell ist auch der Ableitstrom zu messen und zu protokollieren.
Durch eine Gefährdungsbeurteilung kann der Arbeitgeber von diesen Empfehlungen abweichen.
Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel (Tabelle 1A)
Anlage/Betriebsmittel | Prüffrist | Art der Prüfung | Prüfer |
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel | 4 Jahre | auf ordnungsgemäßen Zustand | Elektrofachkraft |
Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Betriebsmittel in „Betriebsstätten, Räumen und Anlagen besonderer Art” (DIN VDE 0100 Gruppe 700) | 1 Jahr | ||
Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom- Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen | 1 Monat | auf Wirksamkeit | Elektrofachkraft oder elektrotechnisch unterwiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte |
Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutzschalter |
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Ortsveränderliche elektrische Anlagen und Betriebsmittel (Tabelle 1B)
Anlage/Betriebsmittel | Prüffrist Richt- und Maximalwerte | Art der Prüfung | Prüfer |
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt) Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen mit Steckvorrichtungen Anschlussleitungen mit Stecker bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss | Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate*). Maximalwerte: in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen zwei Jahre. | auf ordnungs- | Elektrofachkraft, bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte auch elektrotechnisch unterwiesene Person |
Schutz- und Hilfsmittel (Tabelle 1C)
Prüfobjekt | Prüffrist | Art der Prüfung | Prüfer |
Isolierende Schutzbekleidung (soweit benutzt) | vor jeder Benutzung | auf augenfällige Mängel | Benutzer |
12 Monate | auf Einhaltung der in den elektrotechnischen Regeln vorgegebenen Grenzwerte | Elektrofachkraft | |
Isolierte Werkzeuge, Kabelschneidgeräte; isolierende Schutzvorrichtungen sowie Betätigungs- und Erdungsstangen | vor jeder Benutzung | auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel | Benutzer |
Spannungsprüfer, Phasen- Vergleicher | auf einwandfreie Funktion | ||
Spannungsprüfer, Phasenvergleicher und Spannungsprüfsysteme (kapazitive Anzeigesysteme) für Nennspannungen über 1 kV | 6 Jahre | auf Einhaltung der in den elektrotechnischen Regeln vorgegebenen Grenzwerte | Elektrofachkraft |
Nennen Sie uns die Anzahl der zu prüfenden Betriebsmittel und ob diese ortsfest oder ortsveränderlich sind.