Günter Schuchardt GmbH
Arbeitsschutz Elektrosicherheit

Befähigte Personen zur Prüfung von Leitern und Tritten

gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016

– die wichtigsten Änderungen, Sachkunde, Prüfen von Leitern und Tritten, rechtliche Grundlagen, Mängel erkennen Prüffristen festlegen –

Zum Seminar:
Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, dass gewerblich genutzte Leitern und Tritte in Unter-nehmen regelmäßig geprüft werden. Der Arbeitgeber hat durch eine Gefährdungsbeurteilung §3(6) die Art und den Umfang der Prüfung zu ermitteln und die Prüffristen festzulegen. Diese Prüfung muss durch eine befähigte Person ausgeführt werden.

Die Lernziele dieser Weiterbildung:

  • Die Teilnehmer erhalten die notwendige Sachkunde, um als befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten von ihrem Arbeitgeber schriftlich bestellt werden zu können
  • Sie verschaffen sich einen Überblick über die aktuellsten rechtlichen Grundlagen und die neuen Anforderungen der Normung
  • Wir zeigen Ihnen wie sie die Art, den Umfang und die Fristen der erforderlichen Prüfungen eigenständig festlegen können
  • Nach dem Seminar können Sie sicher Leitern und Tritte prüfen und mögliche Beschädigungen oder Mängel erkennen

Zielgruppe:
Personen, die zukünftig gewerblich genutzte Leitern und Tritte prüfen sollen

Die Inhalte des Seminars:

  • Rechtliche Grundlagen; BetrSichV, TRBS 2121 Teil 2, DGUV Information 208-016
  • Weitere Normen und Vorschriften
  • Die wichtigsten Änderungen der neuen DIN EN 131 und die Bedeutung der Norm für die Betriebe
  • Anforderungen an Leitern und Tritte
  • Durchführung der Prüfung von Leitern und Tritten
  • Verwendung von geeigneten Checklisten und Hilfsmitteln
  • rechtssichere Dokumentation der Prüfung
  • Befähigte Personen nach TRBS 1203

Datum und Uhrzeit
12. März 2024
09:00 bis
12. März 2024
16:30
Anmeldeschluss
11. März 2024
Ort
Lauffen
Gebühr
€ 400
(Nettopreis zzgl. der am Seminartag gültigen MwSt.)
E-Mails Kommasepariert eingeben
Ich habe die Datenschutzhinweise, die AGB´s und Widerrufsbelehrungen zur Kenntnis genommen und stimme diesen zu

16 Plätze frei

Befähigte Personen zur Prüfung von Leitern und Tritten

Datum und Uhrzeit
12. März 2024 -
 09:00 bis
12. März 2024 -
 16:30
Anmeldeschluss
11. März 2024
Ort
Lauffen
Gebühr
€ 400
(Nettopreis zzgl. der am Seminartag gültigen MwSt.)
E-Mails Kommasepariert eingeben
Ich habe die Datenschutzhinweise, die AGB´s und Widerrufsbelehrungen zur Kenntnis genommen und stimme diesen zu

16 Plätze frei

gemäß BetrSichV und DGUV Information 208-016

– die wichtigsten Änderungen, Sachkunde, Prüfen von Leitern und Tritten, rechtliche Grundlagen, Mängel erkennen Prüffristen festlegen –

Zum Seminar:
Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt, dass gewerblich genutzte Leitern und Tritte in Unter-nehmen regelmäßig geprüft werden. Der Arbeitgeber hat durch eine Gefährdungsbeurteilung §3(6) die Art und den Umfang der Prüfung zu ermitteln und die Prüffristen festzulegen. Diese Prüfung muss durch eine befähigte Person ausgeführt werden.

Die Lernziele dieser Weiterbildung:

  • Die Teilnehmer erhalten die notwendige Sachkunde, um als befähigte Person zur Prüfung von Leitern und Tritten von ihrem Arbeitgeber schriftlich bestellt werden zu können
  • Sie verschaffen sich einen Überblick über die aktuellsten rechtlichen Grundlagen und die neuen Anforderungen der Normung
  • Wir zeigen Ihnen wie sie die Art, den Umfang und die Fristen der erforderlichen Prüfungen eigenständig festlegen können
  • Nach dem Seminar können Sie sicher Leitern und Tritte prüfen und mögliche Beschädigungen oder Mängel erkennen

Zielgruppe:
Personen, die zukünftig gewerblich genutzte Leitern und Tritte prüfen sollen

Die Inhalte des Seminars:

  • Rechtliche Grundlagen; BetrSichV, TRBS 2121 Teil 2, DGUV Information 208-016
  • Weitere Normen und Vorschriften
  • Die wichtigsten Änderungen der neuen DIN EN 131 und die Bedeutung der Norm für die Betriebe
  • Anforderungen an Leitern und Tritte
  • Durchführung der Prüfung von Leitern und Tritten
  • Verwendung von geeigneten Checklisten und Hilfsmitteln
  • rechtssichere Dokumentation der Prüfung
  • Befähigte Personen nach TRBS 1203