Gefährdungsbeurteilung für Schaltanlagen und Transformatorenstationen

- Gründe, Voraussetzungen, Befragung, Auswertung und Einbindung der psychischen Belastungsanalyse in die Gefährdungsbeurteilung, Fachinformationen, bekannte Gefahren einbinden, Maßnahmen und Risikobewertung -

Zum Thema:
In diesem Seminar wird die fachgerechte Gefährdungsbeurteilung für Schaltanlagen und Transformatorenstationen mittels eines Beispiels vorgestellt. Sie ist ein Hilfsmittel, um Ursachen für Störungen zu verringern und die Qualität der Führungstätigkeit zu verbessern.
Von der Aufnahme über die Organisation bis zur Schalthandlung werden die Arbeitsstätte, die Arbeitsmittel, die Schaltberechtigten (psychische Gefährdungen) und die Gefahrstoffe bewertet.
Aus dieser Gefährdungsbeurteilung lässt sich ableiten, welche technischen- und organisatorischen Maßnahmen noch zu ergreifen sind. Die Anzahl der Schaltberechtigten für eine Schalthandlung ist von der Risikobewertung der Schaltanlagen abhängig.
Jährliche Aktualisierungen der Gefährdungsbeurteilungen führen zu einem Verbesserungsprozess der Arbeitsmittel, der Arbeitsverfahren, der Arbeitsplätze, der Arbeitsabläufe und der Arbeitsstoffe.

Zielgruppe:
Unternehmer, Sicherheitsingenieure, verantwortliche Elektrofachkräfte, Schaltberechtigte, Anlagenverantwortliche, Arbeitsverantwortliche alle die Gefährdungsbeurteilungen für Schaltanlagen und Transformatorenstationen schreiben müssen

Inhalt:

  • Gründe der Gefährdungsbeurteilungen
  • Organisatorische, elektrotechnische Voraussetzungen
  • Befragung der Schaltberechtigten zur psychischen Belastung (Fragebogen, Gespräch), Auswertung und Einbindung in die Gefährdungsbeurteilung
  • Wie bekomme ich die entscheidenden Fachinformationen?
  • Begehung und Aufnahme mittels Formblatt und Fotos
  • Befragung der Elektro-Vorgesetzten über bekannte Gefahren
  • Zusammenstellung der Inhalte pro Station
  • Ableitung von Maßnahmen und Risikobewertung
  • Jährliche Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung auch nach Anlagenveränderungen

Dieses Seminar erfüllt die Forderung des § 12 des Arbeitsschutzgesetzes, sowie des § 4 der DGUV V1 nach Durchführung der jährlichen Unterweisung.

Termine:     1. Halbjahr 2023               2. Halbjahr 2023 
                   auf Anfrage                         03.07.2023 anmelden

Gebühr:      € 440,00 (Nettopreis zzgl. der am Seminartag gültigen MwSt.)             

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