Erstellung einer rechtskonformen Konformitätsbewertung für ältere Maschinen
(nach dem ProdSG und der BetrSichV)
- Voraussetzungen, Produktsicherheitsgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Bußgeldvorschriften, technische Dokumentation, richtiges CE-Kennzeichen -
Zum Thema:
Dürfen ältere Maschinen (Bandsägen, Schleifmaschinen, Ständerbohrmaschinen, Spiralbohrerspitzenschleifmaschinen,...) ohne CE-Kennzeichen weiter betrieben werden? Diese Frage taucht immer häufiger auf.
Werden Maschinen benutzt, für die zum Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens noch keine Pflicht für die CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung bestand, dann hat der Arbeitgeber im Rahmen
- eines Konformitätsbewertungsverfahrens nach dem (Produktsicherheitsgesetzes §7 (2) Nr. 2 und §8 (1)) und
- einer Gefährdungsbeurteilung (BetrSichV §4 (1) Nr. 1-3) den Zustand und die Verwendung des Arbeitsmittels zu bewerten.
Bei älteren Maschinen reicht es nicht aus, das nur eine elektrische Prüfung durchgeführt wurde, es ist zu prüfen, ob unter den konkreten Einsatzbedingungen zusätzliche betriebliche Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Eine Schutzbrille ersetzt nicht eine technische Schutzmaßnahme (BetrSichV §4(2) Satz 2).
Fehlen die Konformitätsbewertungen und Gefährdungsbeurteilungen gibt es empfindliche Bußgelder nach dem Produktsicherheitsgesetz. Der Unternehmer/der Anlagenbetreiber/die Fachkraft für Arbeitssicherheit haben hier eine Handlungspflicht!
Beim Benutzen (Einschalten) einer älteren Maschine ist immer zu prüfen, ob sie ein CE-Kennzeichen hat, ansonsten ist die Konformitätsbewertung und die Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Wird der Aufwand zu zeitintensiv ist über eine Neuanschaffung nachzudenken.
Die Lernziele dieser Weiterbildung:
- Sie lernen die notwendigen rechtlichen Fakten (Gesetze und Verordnungen) für welche Betriebsmittel sind auch CE-Kennzeichen notwendig?
- Sie wissen wie eine Gefährdungsbeurteilung für ältere Maschinen erstellt wird
- Sie entwickeln eine Konformitätsbewertung
- Sie verstehen als Anlagenbetreiber das und welche Bußgelder erhoben werden, bei nicht Beachtung
- Sie unterscheiden das legale von dem illegalen CE-Kennzeichen
Zielgruppe:
Unternehmer, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Anlagenbetreiber, Verantwortliche für Gefährdungsbeurteilungen
Die Inhalte des Seminars:
- Optische Bewertung von älteren Maschinen
- Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung nach der BetrSichV
- Erstellung einer Konformitätsbewertung nach dem ProdSG
- Weitere technische Unterlagen kontrollieren oder erstellen
- Wie sieht das legale CE-Kennzeichen aus?
- Handlungskompetenz durch Bußgelder
Dieses Seminar erfüllt die Forderung des § 12 des Arbeitsschutzgesetzes, sowie des § 4 der DGUV Vorschrift 1 nach Durchführung der jährlichen Unterweisung.
Termine: 1. Halbjahr 2021 2. Halbjahr 2021
29.06.2021 anmelden auf Anfrage
Gebühr: € 330,00 (Nettopreis zzgl. der am Seminartag gültigen MwSt.)
40-jähriger Jubiläumsrabatt:
2. Person 20% Rabatt,
3. Person 30% Rabatt,
4. und xte. Person 40% Rabatt