DIN EN 131 Leitern - die wichtigsten Neuerungen

Seit dem 01.01.2018 dürfen Leitern vom Hersteller nur noch nach neuer Norm ausgeliefert werden.

Dürfen Leitern nach alter Norm DIN EN 131-1 weiterhin gewerblich verwendet werden?
Es gibt grundsätzlich keinen Bestandsschutz von alten Leitern, in Industrie und Gewerbe. Der Arbeitgeber ist rechtlich nur dann abgesichert, wenn er nach einer Gefährdungsbeurteilung die Leiter auf den neuesten Stand der Technik bringt.

Die neue Anforderung: Standverbreiterung

  • Bei allen Leitern, die als Anlegeleiter genutzt werden können, ist nach der neuen Norm ab einer Länge von 3.000 mm eine Standverbreiterung nötig. Umsetzung z. B. durch Quertraverse oder konische Bauweise.
  • Standverbreiterung bis zu einer maximalen Breite von 1.200 mm, abhängig von der Leiterlänge. 
  • Auch betroffen ist das aufgesetzte Schiebeleiterteil von 3-teiligen Mehrzweckleitern. Ist dieses Schiebeleiterteil länger als 3,0 m, darf es nur von der Leiter trennbar sein, wenn es mit Traversen ausgeführt ist.
  • Es besteht die Möglichkeit, bereits in Gebrauch befindliche Leitern mit Traversen nachzurüsten.

Keine Artikel in dieser Ansicht.

Logo Schuchardt GmbH
Günter Schuchardt GmbH, Nordheimer Str. 61a, 74348 Lauffen a.N., Tel 07133-15836, Fax 07133-3930