Günter Schuchardt GmbH
Arbeitsschutz Elektrosicherheit

Gefährdungs-Beurteilung gemäß Arbeitsschutzgesetz

Für Arbeitsstätten, Arbeitsplätze, Arbeits- und Fertigungsverfahren, Arbeitsabläufe und Arbeitszeiten sind nach dem Arbeitsschutzgesetz Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen.

Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung muss dokumentiert und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft werden.

Gefährdungsbeurteilungen sind Bestandteil einer kontinuierlichen Sicherheitsarbeit um Gefährdungen bei der Arbeit frühzeitig zu erkennen und diesen noch bevor gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Unfälle auftreten, entgegenzuwirken.

Sie wird durchgeführt:
Vorrausschauend (prospektiv)

  • vor der Aufnahme der Tätigkeit
  • bei Veränderungen im Betrieb
  • in regelmäßigen Abständen
  • zur Festlegung von Prüffristen von Arbeitsmitteln
  • zur Einführung neuer Gefahrstoffe

Rückschauend (retrospektiv)

  • nach Unfällen oder Beinaheunfällen
  • Bei der Untersuchung von Berufserkrankungen oder häufigeren Fehlzeiten
  • auf Grund der Ergebnisse der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Häufige Ursachen für Gefährdungen sind auch in der Organisation und Kommunikation zu suchen. Diese Mängel wirken sich oft drastischer aus, als Defizite in der Arbeitsausführung.

Organisationsmängel sind z.B.:

  • keine Pflichtenübertragungen
  • fehlende Unterweisungen
  • keine Beaufsichtigung · mangelhafte Arbeitsmittel
  • keine geeigneten Sicherheitsvorkehrungen

Die Beschäftigte sind während des gesamten Verfahrens der Gefährdungsermittlung mit einzubeziehen. Mögliche Lösungsalternativen sollten von Mitarbeiter mit entwickelt und ausgewählt werden. Bei der Vorgehensweise hat der Betriebs- oder Personalrat nicht nur ein volles Mitbestimmungsrecht sondern auch eine Pflicht zur Mitbestimmung.

Im Jahr 2013 erfolgte eine Änderung des Arbeitsschutzgesetzes. Demnach können sich Gefährdungen auch durch die psychischen Belastungen bei der Arbeit ergeben und sind somit auch im Rahmen der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und zu beurteilen.

Gern unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilungen und psychischen Belastungsanalysen nach dem Arbeitsschutzgesetz.

Wir können auch vorhandene Gefährdungsbeurteilungen hinsichtlich ihrer aktuellen Vorschriften-Konformität überprüfen.