Günter Schuchardt GmbH
Arbeitsschutz Elektrosicherheit

Prüfungen ortsfester und ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel

Der Unternehmer hat grundsätzlich die Verantwortung, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Prüfung ist durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft durchzuführen und zu dokumentieren und zwar

  1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme und
  2. in bestimmten Zeitabständen.


Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 entsprechend beschaffen sind.

Die Zeitabstände für die Wiederholungsprüfung sind als Empfehlung in den Durchführungsanweisungen angegeben.

Eine Besonderheit die gerne Missachtet wird sind die Erdungsstangen, Isolierstangen und ähnliches. Diese sind aus sicherheitserwägungen vor Benutzung optisch zu überprüfen (Tabelle 1C). Bei sichtbaren Mängeln sind sie dann halbjährlich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen (Tabelle 1B). Eventuell ist auch der Ableitstrom zu messen und zu protokollieren. 

Durch eine Gefährdungsbeurteilung kann der Arbeitgeber von diesen Empfehlungen abweichen.

Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel (Tabelle 1A)

Ortsveränderliche elektrische Anlagen und Betriebsmittel (Tabelle 1B)

Schutz- und Hilfsmittel (Tabelle 1C)

Nennen Sie uns die Anzahl der zu prüfenden Betriebsmittel und ob diese ortsfest oder ortsveränderlich sind.